JOGUStINe-Informationen

Diese Hinweise dienen Ihnen als Hilfestellung bei Anmeldungen zu Prüfungen und An-/Abmeldungen bei Lehrveranstaltungen. Wichtig ist, dass Sie sich selbständig über die für Sie geltende Prüfungsordnung und den fachspezifischen Prüfungsordnungsanhang informieren.

Anmeldung zum BA- bzw. MA-Abschluss

Die Anmeldung zum BA- bzw. MA-Abschluss erfolgt stets über das Prüfungsamt Ihres Kernfaches, in der Linguistik über das Prüfungsamt des FBs 05: https://www.fb05.uni-mainz.de/pruefungsanmeldung-informationen-und-downloads/

Für den BA-Abschluss erfolgt die Bestätigung der geforderten ECTS (LP) im Studienbüro DEL. Fachgruppe Linguistik - Frau Spahn, Fachgruppe Englisch - Frau Velten.

Abmeldung von Kursen

  • Melden Sie sich zu Beginn der 2. Anmeldephase, spätestens aber zu Beginn der Restplatzvergabe (3. Anmeldephase) von allen Kursen ab, die Sie nicht besuchen können - es gibt nach Ablauf der Restplatzvergabe keine Möglichkeit mehr zur Abmeldung, allenfalls können Sie "inaktiv" gesetzt werden.
  • Abmeldung von Kursen durch das Studienbüro: Die Veranstaltungsanmeldung bzw. -abmeldung liegt in Ihrer Verantwortung. Kontrollieren Sie Ihren Stundenplan entsprechend. Achten Sie darauf, wann Ihre Kurse beginnen. In Ausnahmefällen kann das Studienbüro Sie noch einen Tag nach Ende der Restplatzvergabe von Kursen abmelden, sofern eine Überschneidung vorliegen sollte, die Sie übersehen haben.
  • Lehrveranstaltungsanmeldephasen sind gleichzeitig auch Abmeldephasen!

Wahlbereiche

  • Sie dürfen im Modul 7 (Kernfach) den Wahlbereich einmalig wechseln.
    Dies gilt auch für die gewählte(n) Sprache(n) im Modul 2 bzw. Modul 3.
  • Sollte einer dieser Wahlbereiche mit Ihrem Beifach (bzw. für Studierende mit Beifach Linguistik, das Kernfach) identisch sein, dürfen Sie diesen NICHT wählen.

Aktive Teilnahme, Prüfungsleistungen

Aktive Teilnahme

  • Ein leeres Feld in der Prüfungsordnung sowohl bei der Studienleistung als auch bei der Prüfungsleistung bedeutet "aktive Teilnahme". Lehrveranstaltungen dürfen maximal zweimal wiederholt werden (vgl. Sie dazu § 5 (8) der PO). Nehmen Sie die "aktive Teilnahme" ernst.
  • Ob Sie diesen Kurstyp erfolgreich beendet haben, erkennen Sie in JOGU-StINe daran, dass ein grünes Häkchen vorhanden ist (in JOGU-StINe zu finden unter: MEIN STUDIUM → Ergebnisse → Modulleistung im betreffenden Modul (Prüfungen anklicken); ggf. Semesterzahl vorab einstellen). Fehlt das Häkchen oder ist der Kurs in Ihren Kursanmeldungen ausgegraut, wurden Sie inaktiv gesetzt und müssen den Kurs wiederholen. Für eine aktive Teilnahme erhalten Sie KEINE Note.
  • Weitere Informationen zur "aktiven Teilnahme" finden Sie hier https://www.linguistik.fb05.uni-mainz.de/faq/

Prüfungen

  • Für die Teilnahme an Modul(teil-)prüfungen ist eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung zwingend erforderlich.
  • Sollten Sie es versäumt haben, sich für eine Prüfung anzumelden, wird diese dennoch mitgeschrieben, ist sie ungültig. Es gibt keine Ausnahmen. Dies gilt auch, wenn fachfremde Studierende Prüfungen mitschreiben wollen.

  • Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen ist, dass der/die Studierende an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz immatrikuliert ist.
  • Die Prüfungsanmeldephase ist gleichzeitig auch die Abmeldephase!

Modulprüfungen

  • Diese können zweimal wiederholt werden (= insgesamt drei Versuche). Die Wiederholung soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Nichtbestehen erfolgen (§ 18, Absatz 4 BA-Prüfungsordnung)! Bei endgültigem Nichtbestehen einer Modulprüfung ist das Fach endgültig "nicht bestanden".

Wiederholung von Hausarbeiten

  • Die Wiederholungsprüfung einer Hausarbeit sollte beim selben Dozent/der selben Dozentin, bei dem/der Sie durchgefallen waren, stattfinden, wobei dies stets mit einem neuem Thema erfolgen muss. Klären Sie das Thema mit dem/der Dozent:in in einem persönlichen Gespräch während der SPRECHZEIT ab.
  • Eine erneute Kursanmeldung ist in der Linguistik nicht erforderlich. Vermeiden Sie, irgendeine/n Dozierende:n zu fragen, ob Sie eine Wiederholungsprüfung schreiben können, obwohl Sie nicht in seinem/ihrem Seminar waren. Sollte ein Dozent/eine Dozentin nicht mehr Mitarbeiter:in der Linguistik sein, dürfen Sie einen Dozenten/eine Dozentin ansprechen, der/die im gleichen Bereich forschungsmäßig tätig ist.
  • Die Anmeldungen zu Hausarbeiten müssen stets über JOGUStINe erfolgen. Ohne Prüfungsanmeldung in JOGUStINe dürfen Sie keine Prüfungen schreiben. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!

Klausurwiederholung

  • Klausuranmeldungen müssen stets online über JOGU-StINe erfolgen. Dies gilt auch für Prüfungswiederholungen.
  • Es gibt keine Freiversuche.

Kurswiederholung

  • Sofern Sie in einem Kurs die regelmäßige, aktive Teilnahme bereits erbracht haben, in der Studienleistung oder Modulprüfung jedoch durchgefallen sind, müssen Sie diesen Kurs nicht wiederholen.

Keinen Kursplatz bekommen?

  • Sie werden in der Regel per JOGU-StINe-Systemnachricht informiert, z. B. ob Sie für einen Kurs angenommen wurden, über Raumänderungen, Kursausfälle etc. Überprüfen Sie regelmäßige Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
  • Sofern Sie in der ersten und zweiten Anmeldephase keinen Kursplatz bekommen haben (jede An- und Abmeldungsversuche werden im System gespeichert) diesen jedoch als letzten Kurs zum BA-Abschluss noch dringend benötigen, melden Sie sich bei Frau Spahn.

E-Mails und JOGU-StINe-Systemnachrichten

  • Sie sind verpflichtet Ihre Uni-E-Mail-Adresse zu benutzen und dort Nachrichten regelmäßig abzurufen.
  • Antworten Sie NIEMALS auf SYSTEMNACHRICHTEN, sondern wenden Sie sich per E-Mail direkt an die jeweiligen Ansprechpartner:innen.
  • Seit dem 14. September 2023 ist eine automatische Weiterleitung von E-Mails an externe E-Mail-Adressen nicht mehr möglich. Das ZDV deaktivierte am 14. September 2023 diese Funktion. E-Mails können weiterhin manuell an externe E-Mail-Adressen weitergeleitet werden, jedoch nicht mehr automatisch. Dies betrifft alle Studierenden, Mitarbeiter:innen und Lehrbeauftragte der Johannes Gutenberg-Universität. Mehr Informationen zum Thema E-Mails finden Sie unter: https://www.zdv.uni-mainz.de/e-mail/ bzw. https://www.zdv.uni-mainz.de/automat-weiterleitung-von-e-mails-deaktiviert/

Sanktionierung von Plagiats-Täuschungsfällen

  • Bei schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen haben Sie bei der Abgabe der Arbeit eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Diese Erklärung heften Sie Ihrer schriftlichen Arbeit an. Sollte dies nicht der Wahrheit entsprechen, wäre dies eine Täuschung, die wie ein Plagiat geahndet wird.
  • Bei einer erstmaligen Täuschung/erstmaligem Plagiat wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet und es erfolgt eine Meldung an den Studienmanager. Der Studierende wird zur Anhörung geladen, ein vom Studierenden, dem Lehrenden und dem Studienmanager unterschriebener Aktenvermerk wird nach einer Rechtsbelehrung im Prüfungsamt archiviert und nach Abschluss des Studiums aus Datenschutzgründen vernichtet.
  • Bei wiederholter Täuschung/erneutem Plagiat erfolgt eine Ladung vor den Prüfungsausschuss, der gemäß Prüfungsordnung von weiteren Prüfungen ausschließen kann (was unter Umständen den Ausschluss vom Studium in einem Studiengang bedeuten kann!).
  • Daneben soll in schwerwiegenden Täuschungs-/Plagiatsfällen auch beim ersten Mal die Meldung an den Prüfungsausschuss möglich sein. In einem schwerwiegenden Fall oder im Wiederholungsfalle kann der Prüfungsausschuss den Fall zur Entscheidung an den sog. zentralen Exmatrikulationsausschuss weiterleiten, der darüber befindet, ob der/m Studierenden die Immatrikulation zu entziehen ist und er/sie von weiteren Prüfungen im Fach ausgeschlossen wird.