Informationen: Anerkennung von Studien-/Prüfungsleistungen

  1. Lassen Sie sich unbedingt im Vorfeld eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen Ihres Studiums über die Möglichkeiten einer Anerkennung von Kursen/Modulen beraten. Sofern eine Förderung über Erasmus-Mittel erfolgt, müssen Sie verpflichtend vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement über die Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Ausland erbringen möchten, abschließen. Zuständig für den Abschluss des Learning Agreements sind die Studienfachberater. Wenn Sie kein Learning Agreement abschließen müssen, wenden Sie sich zur Beratung ebenfalls an die Studienfachberater.
  2. Falls sich zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts herausstellt, dass Sie das Learning Agreement nicht einhalten können, wenden Sie sich zur Aktualisierung und mit Alternativen an die Stelle, mit der Sie das Learning Agreement abgeschlossen haben.
  3. Nach dem Auslandsaufenthalt füllen Sie einen Antrag auf Anerkennung aus. Haben Sie Leistungen im gleichen oder einem fachlich verwandten Studiengang erbracht, sind Sie verpflichtet den jeweiligen Studienfachberater der Linguistik mittels des Antrags über die erbrachten Leistungen zu informieren. Den Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei den Studienfachberatern bzw. dem Studienbüro der Fachgruppe Linguistik ein.
  4. Bei der Entscheidung über die Anerkennung werden die an der ausländischen Hochschule erzielten Noten ins Notensystem der JGU transferiert.
    Die Beantragung ist nur ein Mal pro Studiengang möglich sowie begrenzt auf einen Umfang von:
    - höchstens 15 Leistungspunkten bei Masterstudiengängen
    - und höchstens 30 Leistungspunkten bei Bachelorstudiengängen.
    Sie muss grundsätzlich für sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Auslandsphase erbracht wurden erfolgen.
  5. Ihr Antrag wird geprüft; Sie erhalten nach spätestens drei Monaten einen schriftlichen Bescheid.
  • Bei der Bewerbung für einen Studienplatz an der JGU müssen Sie angeben, auf welches Fachsemester Sie sich bewerben. Sofern Sie bereits Leistungen erbracht haben, die zu einer Einstufung in ein höheres Fachsemester führen könnten, benötigen Sie daher bereits vor der Bewerbung für den Fach- oder Hochschulwechsel die Information, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden.
  • Die Einstufung erfolgt aufgrund der bereits erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Wenn Sie Leistungen in gleichen sowie in fachlich verwandten Studiengängen erbracht haben sind Sie verpflichtet, die JGU mittels des Antrags auf Anerkennung über die erbrachten Leistungen zu informieren, in anderen Studiengängen können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Anerkennung beantragen.

Der Ablauf hängt von der Fallgestaltung ab:

  • Wenn Sie nach Bewerbungsschluss keine Studien- und Prüfungsleistungen mehr erwerben stellen Sie bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss einen Antrag auf Anerkennung sowie den Antrag auf Fachsemestereinstufung. Die Fachsemestereinstufung legen Sie den Bewerbungsunterlagen bei.
  • Wenn Sie nach Bewerbungsschluss noch weitere Studien –und Prüfungsleistungen erwerben: Bitte erkundigen Sie sich vor dem Ausfüllen der Bewerbung, in welches Fachsemester Sie voraussichtlich eingestuft werden. Dafür legen Sie bei dem jeweiligen Studienfachberater alle Unterlagen über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sowie eine Aufstellung über die Leistungen, die Sie aktuell erbringen, vor. Sobald Ihnen die Nachweise über die restlichen laufenden Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen, stellen Sie den förmlichen Antrag auf Anerkennung sowie den Antrag auf Fachsemestereinstufung. Den Bescheid über die Fachsemestereinstufung müssen Sie nach erfolgter Zulassung, spätestens jedoch zur Einschreibung, im Studierendencenter vorlegen. Falls absehbar ist, dass Ihnen bis dahin (i.d.R. Mitte Oktober bzw. Mitte April) noch Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, sprechen Sie bitte das Vorgehen mit dem Studienbüro der Fachgruppe Linguistik ab.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie in Studiengängen, die im entsprechenden Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, nur für dasjenige Fachsemester eingeschrieben werden können, für das Sie sich beworben haben, eine Zulassung erhalten haben und auch eine Fachsemestereinstufung vorlegen können. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Sicherheit über die Fachsemestereinstufung besteht, empfehlen wir Ihnen daher, sich auf mehrere in Frage kommende Fachsemester zu bewerben. In Studiengängen, die im entsprechenden Fachsemester zulassungsfrei sind, kann das Fachsemester, das Sie bei der Bewerbung angegeben hatten, bis zum Zeitpunkt der Einschreibung entsprechend der Fachsemestereinstufung geändert werden.
  • Hinweis: Falls Sie von einer ausländischen Hochschule an die JGU wechseln möchten, an der JGU einen Studienabschluss anstreben und keine Bildungsinländerin und kein Bildungsinländer sind, müssen Sie zunächst die Anerkennung Ihrer Vorbildungsnachweise beantragen. Anschließend stellen Sie den Antrag auf Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen.
  1. Wenn Sie außerhalb der Hochschule, z.B. im Rahmen einer Berufsausbildung, Qualifikationen erworben haben, die Studien- und Prüfungsleistungen im angestrebten Studiengang gleichwertig sein könnten, beantragen Sie am besten bereits vor der Bewerbung für den Studiengang die Anrechnung. Dafür füllen Sie den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung sowie den Antrag auf Fachsemestereinstufung aus und reichen diese mitsamt der erforderlichen Unterlagen bei der Anerkennungskoordination ein. Bitte beachten Sie, dass Sie in Studiengängen, die im entsprechenden Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, nur für dasjenige Fachsemester eingeschrieben werden können, für das Sie sich beworben haben, eine Zulassung erhalten haben und auch eine Fachsemestereinstufung vorlegen können.
    In Studiengängen, die im entsprechenden Fachsemester zulassungsfrei sind, kann das Fachsemester, das Sie bei der Bewerbung angegeben hatten, bis zum Zeitpunkt der Einschreibung entsprechend der Fachsemestereinstufung geändert werden.
  2. Die Fachsemestereinstufung reichen Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Studierendencenter ein.
  3. Wenn Sie nach der Bewerbungsfrist noch anrechnungsfähige Qualifikationen erwerben, sprechen Sie bitte das Vorgehen mit dem Studienbüro der Fachgruppe Linguistik ab.

Sofern für ausländische Hochschulen geeignete ECTS-Einstufungstabellen vorliegen, erfolgt die Notenumrechnung anhand dieser Tabellen, sofern in der entsprechenden Prüfungsordnung nichts anderes geregelt ist. Liegen keine geeigneten ECTS-Einstufungstabellen vor, erfolgt die Notenumrechnung in der Regel anhand der modifizierten Bayerischen Formel.