MA Linguistik

Der Masterstudiengang Linguistik ist ein konsekutives MA-Programm mit forschungsorientiertem Profil und beschäftigt sich mit Sprache und deren Eigenschaften aus der Perspektive bestimmter Einzelsprachen oder Sprachfamilien sowie aus der Perspektive der generellen Möglichkeiten und der dahinter liegenden kognitiven Motivationen sprachlicher Strukturen in der Psycholinguistik und der Sprachverarbeitung (Neurolinguistik).
In diesem Zusammenhang finden im Neurolinguistischen Labor der Allgemeinen und Vergleichenden Sprachwissenschaft regelmäßig Experimente zum Sprachverstehen statt. Diese werden von Studierenden im MA Linguistik, Schwerpunkt Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft, unter Anleitung, eigenständig betreut (siehe Neurolinguistisches Labor)


Nutzen Sie ausschließlich Ihre von der Johannes-Gutenberg-Universität zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit Mitarbeiter:innen der JGU. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Anliegen bearbeitet wird. Achten Sie auf den Stil. Angaben dazu finden Sie hier https://www.zfl.uni-mainz.de/wie-schreibe-ich-eine-email/ (aufgerufen am 18.08.2023)

Bitte beachten Sie: Im Rahmen der Immatrikulation verpflichten Sie sich, während des Studiums den Uni-Account zu verwenden und die dazugehörige studentische E-Mail-Adresse (...@students.uni-mainz.de) regelmäßig abzurufen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie wichtige Informationen der JGU zu Ihrer Studienorganisation oder zu online bereitgestellten Dokumenten zur Kenntnis nehmen https://info.jogustine.uni-mainz.de/files/2022/09/JOGU-StINE-Broschuere_2023.pdf aufgerufen am 30. Juni 2023

Eine automatische Weiterleitung von E-Mails an externe E-Mail-Adressen ist nicht möglich. Dies gilt für alle Studierende, Mitarbeiter:innen und Lehrbeauftragte der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr Informationen zum Thema E-Mails finden Sie unter: https://www.zdv.uni-mainz.de/e-mail/ bzw. https://www.zdv.uni-mainz.de/automat-weiterleitung-von-e-mails-deaktiviert/


Prüfungsanmeldung - Wiederholer

Studierende, die Prüfungen wiederholen müssen, da sie in einem der letzten Semester bei Prüfungen durchgefallen sind, krank waren (Attest muss vorgelegt worden sein) oder unentschuldigt gefehlt, bzw. nicht abgegeben hatten, sind verpflichtet, sich im jeweils darauffolgenden Semester in der dortigen Prüfungsanmeldungsphase für die Wiederholungsprüfung(en) anzumelden. Sollte dies nicht geschehen, würde dies als Fehlversuch gewertet werden (5,0). Eine Nachmeldung verbietet die PO-


Tipps, Informationen

Der Master-Studiengang Master of Arts (MA) LINGUISTIK umfasst Angebote der folgenden Fächer:

Bei der Bewerbung ist die Wahl eines Schwerpunktes aus einem der oben genannten Fächer erfor­derlich. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach den fachspezifischen Schwer­punkten (s. u.)

  • Abschluss: Master of Arts
  • Beschränkung: universitätsintern
  • Zulassungsvoraussetzungen: Zur Zulassung ist die Wahl eines Schwerpunktes bei der Einschreibung zum Studium erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach den fachspezifischen Schwerpunkten. Ein einmaliger Wechsel des Schwerpunktes ist bis Ende des zweiten Fachsemesters möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen für den neu gewählten Schwerpunkt ebenfalls erfüllt sind. Der Wechsel ist mit den jeweiligen Schwerpunktvertretern zu besprechen und der Koordinatorin/dem Koordinator des MA Linguistik mitzuteilen.
  • Fremdsprachenkenntnisse: s. u.
  • Studienbeginn: Regulär im WiSe, jedoch ist auch ein Beginn im SoSe möglich. Für alle Studiengängen, außer dem Schwerpunkt 'Romanische Sprachwissenschaft', ist im Falle eines Studienbeginns zum SoSe mit einer möglichen Studienzeitverlängerung von einem Semester zu rechnen. Im 'Schwerpunkt Romanische Sprachwissenschaft' ist ein Studienbeginn sowohl zum WiSe als auch zum SoSe ohne Studienzeitverlängerung möglich.
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Ein fast-track ist möglich

Der M.A. Linguistik ist Teil der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und damit in das MA-Programm dieser FB integriert.

Die Zulassung zum MA-Studiengang Linguistik setzt einen Bachelor-Examensabschluss voraus (mindestens 6 Semester Regelstudienzeit, mindestens 36 Leistungspunkte in sprachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen - nicht dazu gehören: Sprachkurse, Literatur- oder Kulturwissenschaftliche Veranstaltungen etc.). Die genaueren Zulassungsbedingungen sind schwerpunktspezifisch und werden im Anhang zur Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg Universität Mainz für die Prüfung im Magisterstudiengang geregelt.
Die Wahl der Schwerpunkte Englische Sprachwissenschaft | Romanische Sprachwissenschaft | Slavische Sprachwissenschaft | Sprachen Nordeuropas und des Baltikums | Turkologie setzt Kenntnisse in mindestens einer der zu dem jeweiligen Sprachraum gehörenden Sprachen voraus. Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Schwerpunkte (vollständige Fassung siehe Prüfungsordnung):

  • Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft: Mindestens 36 Leistungspunkte in sprachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
  • English Linguistics: Sehr gute aktive und passive englische Sprachkenntnisse, die zum Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in Englisch befähigen. Lehr- und Prüfungssprache ist grundsätzlich Englisch.
    Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch eine der folgenden Möglichkeiten, sofern nicht bereits durch einen entsprechenden BA-Abschluss diese Kenntnisse nachgewiesen sind (die Testergebnisse dürfen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses jeweils nicht älter als zwei Jahre sein):
    -  „Certificate in Advanced English“ (Anbieter: Cambridge ESOL; Mindestnote: C)
    -  „Certificate of Proficiency in English“ (Anbieter: Cambridge ESOL; Mindestnote: C)
    -  “Test of English as a Foreign Language” (TOEFL; Anbieter: Educational Testing Service) mit mindestens 85 von 120 Punkten (internetbasierter TOEFL [iBT]) bzw. 567 von 677 Punkten (schriftliche Version des TOEFL [IPT]).
  • Romanische Sprachwissenschaft: Gute aktive und passive Sprachkenntnisse in einer romanischen Sprache sind gefordert, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Der Nachweis erfolgt entweder durch einen einschlägigen Bachelor-Abschluss im Fach Romanische Philologie oder Romanische Linguistik oder durch den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse oder durch ein geeignetes Sprachzeugnis, z.B. „Diplôme d'Études en Langue Française“ (DELF B2). Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
  • Slavische Sprachwissenschaft: Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse in entweder zwei slavischen oder einer slavischen und einer baltischen Sprache verfügen, die sämtlich mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Der Nachweis erfolgt:
    - über den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse (als Kriterien gelten Universitätszulassung oder ein Abschluss an einer Universität mit der entsprechenden Unterrichtssprache) über den Nachweis eines Studienabschlusses mit mindestens 36 Leistungspunkten im Bereich Slavische Sprachwissenschaft (ggf. auch unter Bezeichnungen wie „Slavische Philologie“). In Studiengängen, die nicht mit Leistungspunkten versehen sind, muss ein gleichwertiger Umfang an solchen fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen über ein entsprechendes Sprachenzertifikat erbracht worden sein.
    Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
  • Sprachen Nordeuropas und des Baltikums: Es ist erforderlich, dass die Studierenden über grundlegende aktive und passive Sprachkenntnisse in mindestens einer nordischen (d.h. skandinavischen oder ostseefinnischen) oder baltischen Sprache verfügen, die mindestens dem Niveau A2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Der Nachweis erfolgt
    - über den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse (als Kriterien gelten Universitätszulassung oder ein Abschluss an einer Universität mit der entsprechenden Unterrichtssprache)
    - über ein entsprechendes Sprachenzertifikat
    - über den Nachweis eines Studienabschlusses mit mindestens 36 Leistungspunkten im Bereich Skandinavistik, Baltistik oder Ostseefennistik oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen. In Studiengängen, die nicht mit Leistungspunkten versehen sind, muss ein gleichwertiger Umfang an solchen fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein.
    Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen
  • Sprachwissenschaft des Deutschen: Nachweis der Teilnahme an einer einführenden Lehrveranstaltung zur Sprachgeschichte. Sofern der Nachweis bis zur Bewerbungsfrist nicht vorliegt, kann der Nachweis bis zum Ende des 1. Master-FS nachgereicht werden. Das Deutsche Seminar stellt sicher, dass eine entsprechende Lehrveranstaltung im 1. Master-FS besucht werden kann
  • Turkologie: Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Türkische Sprachwissenschaft/Türkische Philologie von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder im Falle eines Studiengangs ohne Leistungspunkte gleichwertiger Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen. Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse des Türkeitürkischen oder einer anderen Türksprache verfügen, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
    Der Nachweis erfolgt:
    - über den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse (als Kriterien gelten Universitätszulassung oder ein Abschluss an einer Universität mit der entsprechenden Unterrichtssprache)
    - über den Nachweis eines Studienabschlusses mit mindestens 36 Leistungspunkten im Bereich der Turkologie; in Studiengängen, die nicht mit Leistungspunkten versehen sind, muss ein gleichwertiger Umfang an solchen fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein
    - über ein entsprechendes Sprachenzertifikat.
    Regelunterrichtssprache ist Englisch. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über gute englische Sprachkenntnisse (entsprechend B2 GeRS) verfügen, die die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sowie das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten in dieser Sprache ermöglichen.
  • Studiengangverantwortlicher (M.A. Linguistik): Univ.-Prof. Dr. Walter Bisang
  • Stellvertretender Studiengangverantwortliche/r (M.A. Linguistik): Univ.-Prof. Dr. Arne Nagels

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