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BA Linguistik als Kern- oder Beifach am FB 05 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Der Bachelorstudiengang Linguistik ist ein Studium der Sprachwissenschaft bei dem drei miteinander verknüpfte Ebenen erworben und vertieft werden:
- Sprachtheoretisches Wissen
- Sprachkenntnisse
- Kommunikative Fähigkeiten
Der BA Linguistik ist Teil der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und somit in das BA-Programm dieser Fachbereiche integriert. Auf der Ebene Kernfach/Beifach lässt er sich sowohl mit BA-Programmen kombinieren, die eine sprachspezifische Linguistik anbieten wie etwa Germanistik, Romanistik oder Slavistik, als auch mit anderen BA-Programmen.
Wird eine der am Studiengang beteiligten Philologien als Beifach gewählt, müssen die Module 2, 3 und 5 (Kernfach bzw. Beifach) aus anderen Philologien gewählt werden.
Sind Lehrveranstaltungen in den Modulen 4.1., 4.2 und 6 im Kern- und Beifach identisch, können die dafür vorgesehenen Leistungspunkte nur einmal in einem der beiden Fächer angerechnet werden; eine doppelte Anrechnung von Leistungspunkten im Kern- und Beifach ist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 6 der Prüfungsordnung).
Innerhalb der verschiedenen sprachwissenschaftlichen Disziplinen bildet der BA Linguistik ein Bindeglied zwischen den verschiedenen in Mainz vertretenen Zugängen zum Phänomen Sprache. Der Studiengang BA Linguistik garantiert die Grundlagen zur Erfassung und Darstellung sprachlicher Vielfalt aus verschiedenen theoretischen Perspektiven und gewährleistet gleichzeitig die Anwendung dieses Wissens auf konkrete Einzelsprachen bis hin zum Erwerb grundlegender kommunikativer Fähigkeiten.
Informationen
Eine Grundvoraussetzung für jeden Studiengang ist, dass Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben für Ihr jeweiliges Studium beschäftigen. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass Studierende eine Beibringungspflicht haben, d.h. sie müssen sich mit den Regeln und Verfahren der Kursplanung vertraut machen und ihr Studium selbst organisieren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Links/Downloads
- Afrikanistik
- Allgemeine Sprachwissenschaft
- English Linguistics
- Informatik
- Romanische Sprachwissenschaften
- Slavistik
- Sprachen Nordeuropas und des Baltikums (SNEB)
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Turkologie
- Vergleichende Sprachwissenschaft
Die im BA Linguistik angestrebte Verbindung von theoretischem Wissen mit konkretem sprachlichem Wissen erfolgt auf den drei Ebenen mit folgenden Zielen:
Modulschwerpunkt I – Theoretisches Wissen (Module im KF: 1a, 1b, 6, 7, 8; Module im BF: 1a, 1b, 7):
- Modul 1a: Linguistik (Einführung - Basis) (Kernfach und Beifach)
- Modul 1b: Linguistik (Einführung) (Kernfach und Beifach)
- Modul 6: Methoden: Variationslinguistik, Formale Sprachen (Kernfach)
- Modul 7: Linguistik (Ebenen des sprachlichen Wissens) (Kernfach und Beifach)
Es werden vermittelt:
- Grundlagenkenntnisse und deren Anwendung auf sprachliche Strukturen in „Formaler Linguistik“ (Kernfach und Beifach)
- Grundlagenkenntnisse und deren Anwendung auf sprachliche Strukturen in „Funktionaler Linguistik“ und Sprachtypologie (Kernfach und Beifach)
- Grundlagenkenntnisse in der Semantik (Kernfach und Beifach)
- Grundlagenkenntnisse in der Pragmatik (Kernfach und Beifach)
- Grundlagenkenntnisse über soziale und kulturelle Faktoren des Sprachgebrauchs zur Absicherung grundlegender kultureller Kompetenzen (Kernfach)
Modulschwerpunkt II – Strukturwissen über typologisch divergierende Sprachen und Sprachfamilien (Module im KF: 4.1, 4.2 und 5; Module im BF: 4.1 und 4.2):
- Modul 4.1: Sprachliche Realien I (Kern- und Beifach)
- Modul 4.2: Sprachliche Realien II (Kern- und Beifach)
- Modul 5: Wahlschwerpunkt (Kernfach)
Es werden vermittelt:
- Kenntnisse über grundlegende strukturelle Eigenschaften aus mehreren am BA beteiligten Disziplinen zum Aufbau von Sprachkompetenzen für den Sprachvergleich (Kernfach und Beifach)
- Vertiefte strukturelle Kenntnisse zu einem sprachlichen Schwerpunkt aus einer der beteiligten Disziplinen, um die Basis zur eingehenderen Beschäftigung mit einer Sprache zu schaffen und gleichzeitig den Erwerb kommunikativer Fähigkeiten durch strukturelles Hintergrundwissen zu stützen (Kernfach)
Modulschwerpunkt III – Grundlegende kommunikative Fähigkeiten in zwei Fremdsprachen (KF: Module 2 und 3, gestützt durch Modul 5) bzw. BF: in einer Fremdsprache (Modul 2):
- Modul 2: Sprache I (für Kernfach und Beifach)
- Modul 3: Sprache II (Kernfach)
Es werden vermittelt:
- Erwerb von grundlegenden kommunikativen Fähigkeiten in zwei Fremdsprachen (Kernfach) bzw. einer Fremdsprache (Beifach) im Rahmen von Sprachkursen.
Für die sprachlichen Schwerpunkte können beispielsweise Sprachen aus den Bereichen Afrikanistik, Slavistik, Nordeuropa/Baltikum, Ostasien, Turkologie gewählt werden. Romanische Sprachen sowie Englisch dürfen nicht gewählt werden. Ist eine der Sprachen die Muttersprache oder liegen annähernd muttersprachliche Kompetenzen vor, darf sie nicht gewählt werden.
- Es gelten die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium des BA Linguistik nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Ordnung der Fachbereiche 02, 05, 07 und der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang.
- Auf die Sprachkenntnisse des Englischen bezogen umfassen diese Voraussetzungen die Fähigkeit englische Fachliteratur zu lesen und Lehrveranstaltungen in Englisch zu verstehen.
- Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der aktuellen PO https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_BA_Zwei_Faecher_aktuell.pdf
Die Corona-Satzung der JGU ist am 30.09.2022 ausgelaufen. Dies bedeutet, dass seit dem 01. Oktober 2022 alle Fristen wie vor Corona gelten:
- Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen bzw. Wiederholungsfristen. Die Wiederholung MUSS zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bzw. spätestens innerhalb eines halben Jahres erfolgen. Dies ist verpflichtend, ansonsten haben Sie einen (weiteren) Fehlversuch! Unentschuldigtes Fehlen/nicht abgeben bedeutet ebenfalls 5,0.
- Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit
- Erfüllung von Auflagen, die bei der Zulassung zum Studium erteilt wurden.
- Atteste müssen seit Auslaufen der Corona-Satzung wieder im Original eingereicht werden. Dies muss innerhalb von drei Werktagen nach der Erkrankung geschehen. Vorab per E-Mail gilt als fristwahrend, das Original muss in diesem Fall zwingend zeitnah nachgereicht werden.
- Studierende, die ohne Vorlage des Bachelorabschlusses einen Masterstudiengang aufgenommen haben, müssen bis Ende des 1. Fachsemesters des Masterstudiengangs den Bachelorabschluss nachreichen.
- Abmeldungen von Prüfungen können alleine in der Prüfungsanmeldephase, die gleichzeitig die Abmeldephase ist, erfolgen.
- Studierende, die in den letzten Semestern (auch WiSe 2022/2023) bei Prüfungen durchgefallen sein sollten, nicht abgegeben hatten oder krank waren (Attest muss vorgelegt worden sein), müssen sich im SoSe 2023 für die Wiederholungen anmelden. Geschieht dies nicht, gilt dies als Fehlversuch (= 5,0, Durchgefallen).