FAQ

Nutzen Sie ausschließlich Ihre von der Johannes-Gutenberg-Universität zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit den Mitarbeiter:innen der JGU. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Anliegen bearbeitet wird. Achten Sie auf den Stil.
Seit dem 14. September 2023 ist eine automatische Weiterleitung von E-Mails an externe E-Mail-Adressen nicht mehr möglich. Das ZDV deaktivierte am 14. September 2023 diese Funktion. E-Mails können weiterhin manuell an externe E-Mail-Adressen weitergeleitet werden, jedoch nicht mehr automatisch.
Mehr Informationen zum Thema E-Mails finden Sie unter: https://www.zdv.uni-mainz.de/e-mail/.

Werden bisher erbrachten Leistungen einer anderen Universität an der JGU anerkannt?

Dies ist abhängig von Ihrem bisherigen Studiengang und den bisher erbrachten Leistungen. Sollten Sie z. B. eine Lehrveranstaltung besucht haben, die in etwa die Inhalte und Leistungsanforderungen abdeckt, die hier in einer Lehrveranstaltung angeboten werden, so kann diese Leistung anerkannt werden. Falls Sie an Ihrer bisherigen Universität bereits ein Modul erfolgreich abgeschlossen haben und dieses Modul in etwa einem unserer Module entspricht, kann u. U. auch das komplette Modul anerkannt werden. Sollten Sie per E-Mail anfragen, ob eine bereits absolvierte Veranstaltung an einer anderen Universität bei uns anerkannt wird, fügen Sie bitte eine genaue inhaltliche Beschreibung (Modulhandbuch, PO) der Lehrveranstaltung sowie die Art der erbrachten Leistung/en bei (Leistungsübersicht).

Wer ist für die Anerkennung von Studienleistungen in der Linguistik zuständig?
  • Frau Dr. Becker
  • Herr Prof. Dr. Bisang
  • Herr Prof. Dr. Nagels
  • Frau Dr. Völkel

Dies gilt auch für Leistungen, die Sie im Rahmen eines Studiums im Ausland erbracht haben und anerkennen lassen möchten.

Was muss beim Wechsel des Studiengangs beachtet werden (z. B. von BA Linguistik KF zu BA Linguistik BF oder umgekehrt)?

Grundsätzlich können Leistungen, die Sie in ihrem bisherigen Studiengang erbracht haben und die auch im Rahmen des neuen Studienganges nach der dort geltenden PO vorgesehen sind, anerkannt werden. Dies geschieht jedoch nicht automatisch: Sie müssen sich nach erfolgter Umschreibung durch das Studierendencenter selbst darum kümmern, dass diese Leistungen in JOGU-StINe umgetragen werden. Wenn Sie bereits Prüfungsleistungen im bisherigen Studiengang erbracht haben, die Sie anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Spahn, ebenso, wenn Sie zwar Lehrveranstaltungen besucht, jedoch noch keine Prüfungsleistungen erbracht haben. Bitte beachten Sie, dass dies auf jeden Fall vor der Anmeldephase geschehen sollten, da eine Anmeldung für Veranstaltungen bereits begonnener Module über JOGU-StINe ansonsten nicht funktioniert.

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie BAföG beziehen

Um BAföG zu erhalten muss einmalig, in der Regel nach dem 4. FS, der sogenannte Leistungsnachweis vorgelegt werden. In diesem muss bestätigt werden, dass die bis zum erreichten Semester üblichen durchschnittlichen Leistungen erbracht wurden. Dies bedeutet, dass ab dem 5. FS nur (außer es liegen anerkannte Verzögerungsgründe vor) nach Vorlage der Leistungsbescheinigung gefördert wird. Damit weisen Sie dem BAföG-Amt einmalig nach, dass Sie die bis Ende des 4. FS entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemacht haben. Die Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. FSs vorgelegt werden.

Das BAföG-Amt empfiehlt, sich schon zu Beginn des 4. FS den erforderlichen Leistungsstand nach Ende des 3. Fachsemester bescheinigen zu lassen und innerhalb der ersten vier Monate des 4. FSs vorzulegen (siehe http://www.blogs.uni-mainz.de/einrbafoeg/faq/#Wann_muss_ich_Studienleistungen_dem_BAfG-Amt_nachweisen) (aufgerufen am 15.08.2023).
Die Vorlage des Leistungsnachweises kann verschoben werden, wenn dieser aus einem der vom Gesetzgeber anerkannten Gründe nicht erbracht werden konnte. Diese sind:

  • Krankheit
  • Erstmaliges Nichtbestehen einer Modulprüfung
  • Mitwirkung als gewählte/r Vertreter/in in gesetzlich vorgesehenen Gremien an den Universität
  • Beeinträchtigung
  • Schwangerschaft und Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren

Die Gründe sind nachzuweisen.

Kann der Leistungsnachweis nicht erbracht werden und liegen auch keine Gründe für eine Verschiebung vor, kann keine Förderung mehr bewilligt werden. Erst wenn die fehlenden Leistungen nachgeholt wurden und ein entsprechender Leistungsnachweis vorliegt, kann wieder Förderung bewilligt werden.

Beibringungspflicht

Die Grundvoraussetzung für ein ordnungsgemäßes Studium ist, dass Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben für Ihr Studium beschäftigen. Studierende haben eine Beibringungspflicht , d.h. sie müssen sich mit den Regeln und Verfahren der Kursplanung vertraut machen und ihr Studium selbst organisieren.

Unter der Adresse https://www.info.jogustine.uni-mainz.de/ (aufgerufen am 15.08.2023) sind Studierende verpflichtet, sich selbstständig für alle Prüfungen anzumelden. Informationen zu den Anmeldeterminen und dem Procedere finden Sie ebenfalls unter JOGU-StINe.

Vergessen sich in der Prüfungsanmeldungsphase für Prüfungen anzumelden?

Wenn Sie im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder eines Moduls eine Prüfung absolvieren müssen, sind Sie verpflichtet, sich für diese Prüfung in der Prüfungsanmeldephase anmelden. Sofern Sie dies versäumt haben, dürfen Sie diese Prüfung nicht absolvieren. Sollten Sie es dennoch tun, gilt diese Prüfung nicht für Ihr Studium.

Probleme bei der Anmeldung zu Prüfungen

Setzen Sie sich während der Prüfungsanmeldungsphase umgehend per E-Mail mit dem/der zuständigen Prüfungsmanager/in - für Kurse der Linguistik Frau Spahn - in Verbindung. Senden Sie dazu einen Screenshot, damit der Fehler behoben werden kann. Sollte eine Anmeldung danach immer noch nicht funktionieren, senden Sie eine Mail mit der Bitte um Anmeldung. Anmeldungen können nur nach schriftlicher Aufforderung/Bestätigung getätigt werden.

Denken Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, bei allen Korrespondenzen mit Mitarbeiter/innen der Johannes-Gutenberg-Universität die Uni-E-Mail-Adresse zu verwenden.

Können Modulabschlussprüfungen geschrieben werden ohne bereits alle Kurse des Moduls belegt zu haben?

Wenn einer dieser Kurse prüfungsrelevant ist: NEIN.
Ist der Kurs nicht prüfungsrelevant, muss in ihm jedoch eine Studienleistung erbracht werden, gilt in der Regel: Eine Modulprüfung kann erst abgelegt werden, wenn die dem Modul zugeordneten Studienleistungen erbracht worden sind.

Unter der Adresse https://www.info.jogustine.uni-mainz.de/ (aufgerufen am 15.08.2023) finden Sie Informationen zu den Anmeldeterminen und dem Procedere.

Überschneidungen im Stundenplan/bei Prüfungen

Aufgrund der zahlreichen Fächerkombinationen, kann eine Überschneidungsfreiheit nicht immer gewährleistet werden. Es gilt die Regelung: Kernfach geht vor Beifach.

In JOGU-StINe für Pflichtveranstaltungen nicht angenommen worden, was ist zu tun?

Entweder versuchen Sie, nächstes Semester in diese Veranstaltung zu kommen oder gehen zu Frau Spahn, um zu fragen, was Sie machen können.

In JOGU-StINe nicht für eine Vorlesung angenommen worden, aber das Thema ist von Interesse. Kann man trotzdem hingehen?

Ja, sofern der Kurs nicht zu voll ist. Priorität haben Studierende, die diesen Kurs belegen müssen (Pflicht/Wahlpflicht)

Anmeldeschluss bei JOGU-StINe verpasst/vergessen, was nun?

Wenn in der Veranstaltung noch Plätze frei sind, können Sie sich in der Restplatzvergabe anmelden, danach nicht mehr.

Muss ich mich in JOGU-StINe für alle Veranstaltung eines Modules anmelden?

Schauen Sie im Modulhandbuch, bzw. der für Sie zuständigen PO nach, welche Veranstaltungen verpflichtend sind.

Wer Ihnen weiterhelfen kann, wenn Sie Hilfe benötigen

Sprechen Sie zuerst mit Frau Spahn. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich an die Studienfachberater:innen.

Wenn Sie sich zu einer Lehrveranstaltung angemeldet haben, erscheint bei Ihnen mit der Kursanmeldung (somit vor Beginn des jeweiligen Kurses) die aktive Teilnahme. Diese wird Ihnen wieder entzogen, wenn Sie die geforderte "aktive Teilnahme" bis zum Ende des jeweiligen Semesters nicht erbringen.

Die Lehrenden teilen Ihnen zu Beginn des jeweiligen Kurses mit, was im Rahmen der aktiven Teilnahme in ihrem Kurs gefordert wird um den Kurs erfolgreich abzuschließen. Wenn Sie diese geforderte „aktive Teilnahme“ nicht erbringen, wird Ihnen diese entzogen und Sie sind verpflichtet den Kurs zu wiederholen.

Ein Kurs, der alleine eine "aktive Teilnahme" hat, zeigt in der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein leeres Feld in der Spalte Studienleistung bzw. in der Zeile Prüfungsleistung an. Diese Lehrveranstaltungen dürfen maximal zweimal wiederholt werden (§ 5 (8) der Prüfungsordnung). Nehmen Sie daher die aktive Teilnahme ernst!
Mehr zur aktiven Teilnahme finden Sie im Rahmen Ihrer Prüfungsordnung unter § 5 (3): Fächerübergreifende Prüfungsordnungen https://sl.uni-mainz.de/service/ordnungen/faecheruebergreifende-pruefungsordnungen/ (aufgerufen am 15.08.2023)

So finden Sie heraus, ob Sie die aktive Teilnahme erbracht haben

  • In allen Lehrveranstaltung der Linguistik ist die "aktive Teilnahme" verpflichtend.
  • Lehrveranstaltungen ohne Prüfungsleistungen (Modulprüfungen oder Studienleistungen) sind dann erfolgreich abgeschlossen, wenn in Jogustine nach dem Semester/nachdem Sie den Kurs belegt und die geforderte aktive Teilnahme erbracht haben, im Modul ein grünes Häkchen an dieser Veranstaltung erscheint (i. d. R. Ende September bzw. März des jeweiligen Semesters).
  • Fehlt das Häkchen oder ist der Kurs in Ihren Kursanmeldungen ausgegraut, wurden Sie inaktiv gesetzt und müssen den Kurs wiederholen. Dies zu überprüfen liegt in Ihrer Verantwortung.
  • Für die aktive Teilnahme gibt es keine Note in Jogustine!
  • In allen Sprachkursen besteht Anwesenheitspflicht.
Sofern Sie in einem Kurstyp die regelmäßige und aktive Teilnahme bereits erbracht haben, in der Studienleistung oder Modulprüfung jedoch durchgefallen sind, müssen Sie nicht zwangsläufig noch einmal an diesem Kurstyp teilnehmen, jedoch die Prüfung spätestens innerhalb eines halben Jahres wiederholen.

Hinweise zum Verfahren bei Prüfungswiederholung
Fristen
  • Beachten Sie die Frist für die Wiederholung von MODULPRÜFUNGEN: Die Wiederholung sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfinden, muss auf jeden Fall spätestens innerhalb eines halben Jahres erfolgen, ansonsten gilt das "Nichtanmelden" zu der jeweiligen Prüfung als Fehlversuch.
Wiederholungsprüfung - Hausarbeit
  • Die Wiederholungsprüfung einer Hausarbeit sollte (wenn möglich) beim selben Dozenten/der selben Dozentin geschehen. Dazu muss ein neues Thema bearbeitet werden. Eine Wiederholung des Kurses ist nicht erforderlich. Klären Sie das Thema mit der/dem Lehrenden WÄHREND DER SPRECHZEIT in einem persönlichen Gespräch.
Wiederholungsprüfung - Klausur
  • Die Klausuranmeldung muss über JOGU-StINe erfolgen. Vermeiden Sie ohne Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe mitschreiben zu wollen. Dies ist ein unzulässiger Freiversuch, der nicht gewertet wird.

Informationen über barrierefreies Studieren erhalten Sie bei der Abteilung Barrierefrei https://www.barrierefrei.uni-mainz.de/

Das Studienbüro bietet Studierenden mit Einschränkungen Hilfestellung bei der Lehrveranstaltungsplanung an. Für weiteren Details wenden Sie sich bitte an die Studien-/Lehrveranstaltungs-/Prüfungsmanagerin der Linguistik, Frau Spahn (Sprechzeiten und Kontaktdaten siehe: Studien-/Koordinationsbüro https://www.linguistik.fb05.uni-mainz.de/koordinationsburo/).

Das Studienbüro bietet Studierenden mit Kindern, die Betreuung benötigen, Hilfestellung bei der Lehrveranstaltungsplanung an. Für alle weiteren Details wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin/LVM/PM der Linguistik, Frau Spahn (Sprechzeiten und Kontaktdaten siehe: Studien-/Koordinationsbüro).

Allgemeine Informationen finden Sie hier: https://www.studium.uni-mainz.de/kind/