FAQ/JOGUStINe

Die Anmeldung zum BA- bzw. MA-Abschluss erfolgt stets über das Prüfungsamt Ihres Kernfaches, in der Linguistik über das Prüfungsamt des FBs 05: https://www.fb05.uni-mainz.de/pruefungsanmeldung-informationen-und-downloads/

Für den BA-Abschluss erfolgt die Bestätigung der geforderten ECTS (LP) im Studienbüro DEL. Fachgruppe Linguistik: Frau Spahn, Fachgruppe Englisch: Frau Velten.

  • Melden Sie sich zu Beginn der 2. Anmeldephase, spätestens aber zu Beginn der Restplatzvergabe (3. Anmeldephase) von allen Kursen ab, die Sie nicht besuchen können - es gibt nach Ablauf der Restplatzvergabe keine Möglichkeit mehr zur Abmeldung.
  • Abmeldung von Kursen durch das Studienbüro: Die Veranstaltungsanmeldung bzw. -abmeldung liegt in Ihrer Verantwortung. Kontrollieren Sie Ihren Stundenplan entsprechend. Achten Sie darauf, wann Ihre Kurse beginnen. In Ausnahmefällen kann das Studienbüro Sie noch einen Tag nach Ende der Restplatzvergabe von Kursen abmelden, sofern eine Überschneidung vorliegen sollte, die Sie übersehen haben.
  • Lehrveranstaltungsanmeldephasen sind gleichzeitig auch Abmeldephasen!
  • Sie dürfen im Modul 7 (Kernfach) den Wahlbereich einmalig wechseln.
    Dies gilt auch für die gewählte(n) Sprache(n) im Modul 2 bzw. Modul 3 (Kern-/Beifach).
  • Sollte einer dieser Wahlbereiche mit Ihrem Beifach (bzw. für Studierende mit Beifach Linguistik, das Kernfach) identisch sein, dürfen Sie diesen NICHT wählen.
  • Sollte eine der Sprachen mit Sprachen aus Ihrem Beifach (bzw. für Studierende mit Beifach Linguistik, das Kernfach) identisch sein, dürfen Sie diese NICHT wählen.

Aktive Teilnahme

  • Ein leeres Feld in der Prüfungsordnung sowohl bei der Studienleistung als auch bei der Prüfungsleistung bedeutet "aktive Teilnahme". Lehrveranstaltungen dürfen maximal zweimal wiederholt werden (vgl. Sie dazu § 5 (8) der PO). Nehmen Sie die "aktive Teilnahme" ernst.
  • Ob Sie diesen Kurstyp erfolgreich beendet haben, erkennen Sie in JOGU-StINe daran, dass ein grünes Häkchen vorhanden ist (in JOGU-StINe zu finden unter: MEIN STUDIUM → Ergebnisse → Modulleistung im betreffenden Modul (Prüfungen anklicken); ggf. Semesterzahl vorab einstellen). Fehlt das Häkchen oder ist der Kurs in Ihren Kursanmeldungen ausgegraut, wurden Sie inaktiv gesetzt und müssen den Kurs wiederholen. Für eine aktive Teilnahme erhalten Sie KEINE Note.
  • Weitere Informationen zur "aktiven Teilnahme" finden Sie hier https://www.linguistik.fb05.uni-mainz.de/faq/

Prüfungen

  • Für die Teilnahme an Modul(teil-)prüfungen ist eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung zwingend erforderlich. dies gilt auch für Erasmus-Studierende sowie Studierende aus anderen FB
  • Sollten Sie es versäumt haben, sich für eine Prüfung anzumelden, schreiben diese dennoch mit, ist sie ungültig. Es gibt keine Ausnahmen. Dies gilt auch für fachfremde Studierende.

  • Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen ist, dass der/die Studierende an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz immatrikuliert ist.
  • Die Prüfungsanmeldephase ist gleichzeitig auch die Abmeldephase!

Modulprüfungen

  • Diese können zweimal wiederholt werden (= insgesamt drei Versuche). Die Wiederholung soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Nichtbestehen erfolgen (§ 18, Absatz 4 BA-Prüfungsordnung)! Bei endgültigem Nichtbestehen einer Modulprüfung ist das Fach endgültig "nicht bestanden".
  • Sie sollten sich zu Hausarbeiten in dem Semester anmelden, in dem Sie den Kurs belegt und die „aktive Teilnahme“ erbracht haben. Lehrende sind nicht verpflichtet, Sie in einem anderen Semester als Betreuende anzunehmen.

Wiederholung von Hausarbeiten

  • Die Wiederholungsprüfung einer Hausarbeit sollte beim selben Dozent/der selben Dozentin, bei dem/der Sie durchgefallen waren, stattfinden, wobei dies stets mit einem neuem Thema erfolgen muss. Klären Sie das Thema mit dem/der Dozent:in in einem persönlichen Gespräch während der SPRECHZEIT ab.
  • Eine erneute Kursanmeldung ist in der Linguistik nicht erforderlich. Vermeiden Sie es, irgendeine/n Dozierende:n zu fragen, ob Sie eine Wiederholungsprüfung schreiben können, obwohl Sie nicht in seinem/ihrem Seminar waren. Sollte ein Dozent/eine Dozentin nicht mehr Mitarbeiter:in der Linguistik sein, dürfen Sie einen Dozenten/eine Dozentin ansprechen, der/die im gleichen Bereich forschungsmäßig tätig ist.
  • Die Anmeldungen zu Hausarbeiten müssen stets über JOGUStINe erfolgen. Ohne Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe dürfen Sie keine Prüfungen schreiben. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!

Klausurwiederholung

  • Klausuranmeldungen müssen stets online über JOGU-StINe erfolgen. Dies gilt auch für Prüfungswiederholungen.
  • Es gibt keine Freiversuche.

Kurswiederholung

  • Sofern Sie in einem Kurs die regelmäßige, aktive Teilnahme bereits erbracht haben, in der Studienleistung oder Modulprüfung jedoch durchgefallen sind, müssen Sie diesen Kurs in der Linguistik nicht erneut belegen.
  • Sie sind verpflichtet Ihre Uni-E-Mail-Adresse zu benutzen und dort Nachrichten regelmäßig abzurufen.
  • Antworten Sie NIEMALS auf SYSTEMNACHRICHTEN, sondern wenden Sie sich per E-Mail direkt an die jeweiligen Ansprechpartner:innen.
  • Bei schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen haben Sie bei der Abgabe der Arbeit eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Diese Erklärung heften Sie Ihrer schriftlichen Arbeit an. Sollte dies nicht der Wahrheit entsprechen, wäre dies eine Täuschung, die wie ein Plagiat geahndet wird.
  • Bei einer erstmaligen Täuschung/erstmaligem Plagiat wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet und es erfolgt eine Meldung an den Studienmanager. Der Studierende wird zur Anhörung geladen, ein vom Studierenden, dem Lehrenden und dem Studienmanager unterschriebener Aktenvermerk wird nach einer Rechtsbelehrung im Prüfungsamt archiviert und nach Abschluss des Studiums aus Datenschutzgründen vernichtet.
  • Bei wiederholter Täuschung/erneutem Plagiat erfolgt eine Ladung vor den Prüfungsausschuss, der gemäß Prüfungsordnung von weiteren Prüfungen ausschließen kann (was unter Umständen den Ausschluss vom Studium in einem Studiengang bedeuten kann!).
  • Daneben soll in schwerwiegenden Täuschungs-/Plagiatsfällen auch beim ersten Mal die Meldung an den Prüfungsausschuss möglich sein. In einem schwerwiegenden Fall oder im Wiederholungsfalle kann der Prüfungsausschuss den Fall zur Entscheidung an den sog. zentralen Exmatrikulationsausschuss weiterleiten, der darüber befindet, ob der/m Studierenden die Immatrikulation zu entziehen ist und er/sie von weiteren Prüfungen im Fach ausgeschlossen wird.

FAQ

Was muss beim Wechsel des Studiengangs beachtet werden (z. B. von BA Linguistik KF zu BA Linguistik BF oder umgekehrt)?

Grundsätzlich können Leistungen, die Sie in ihrem bisherigen Studiengang erbracht haben und die auch im Rahmen des neuen Studienganges nach der dort geltenden PO vorgesehen sind, anerkannt werden. Dies geschieht jedoch nicht automatisch: Sie müssen sich nach erfolgter Umschreibung durch das Studierendencenter selbst darum kümmern, dass diese Leistungen in JOGU-StINe umgetragen werden. Wenn Sie bereits Prüfungsleistungen im bisherigen Studiengang erbracht haben, die Sie anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Spahn, ebenso, wenn Sie zwar Lehrveranstaltungen besucht, jedoch noch keine Prüfungsleistungen erbracht haben. Bitte beachten Sie, dass dies auf jeden Fall vor der Anmeldephase geschehen sollten, da eine Anmeldung für Veranstaltungen bereits begonnener Module über JOGU-StINe ansonsten nicht funktioniert.

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie BAföG beziehen

Um BAföG zu erhalten muss einmalig, in der Regel nach dem 4. FS, der sogenannte Leistungsnachweis vorgelegt werden. In diesem muss bestätigt werden, dass die bis zum erreichten Semester üblichen durchschnittlichen Leistungen erbracht wurden. Dies bedeutet, dass ab dem 5. FS nur (außer es liegen anerkannte Verzögerungsgründe vor) nach Vorlage der Leistungsbescheinigung gefördert wird. Damit weisen Sie dem BAföG-Amt einmalig nach, dass Sie die bis Ende des 4. FS entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemacht haben. Die Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. FSs vorgelegt werden.

Das BAföG-Amt empfiehlt, sich schon zu Beginn des 4. FS den erforderlichen Leistungsstand nach Ende des 3. Fachsemester bescheinigen zu lassen und innerhalb der ersten vier Monate des 4. FSs vorzulegen (siehe http://www.blogs.uni-mainz.de/einrbafoeg/faq/#Wann_muss_ich_Studienleistungen_dem_BAfG-Amt_nachweisen) (aufgerufen am 15.08.2023).
Die Vorlage des Leistungsnachweises kann verschoben werden, wenn dieser aus einem der vom Gesetzgeber anerkannten Gründe nicht erbracht werden konnte. Diese sind:

  • Krankheit
  • Erstmaliges Nichtbestehen einer Modulprüfung
  • Mitwirkung als gewählte/r Vertreter/in in gesetzlich vorgesehenen Gremien an den Universität
  • Beeinträchtigung
  • Schwangerschaft und Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren

Die Gründe sind nachzuweisen.

Kann der Leistungsnachweis nicht erbracht werden und liegen auch keine Gründe für eine Verschiebung vor, kann keine Förderung mehr bewilligt werden. Erst wenn die fehlenden Leistungen nachgeholt wurden und ein entsprechender Leistungsnachweis vorliegt, kann wieder Förderung bewilligt werden.

Beibringungspflicht

Die Grundvoraussetzung für ein ordnungsgemäßes Studium ist, dass Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben für Ihr Studium beschäftigen. Studierende haben eine Beibringungspflicht , d.h. sie müssen sich mit den Regeln und Verfahren der Kursplanung vertraut machen und ihr Studium selbst organisieren.

Wenn Sie sich zu einer Lehrveranstaltung angemeldet haben, erscheint bei Ihnen mit der Kursanmeldung (somit vor Beginn des jeweiligen Kurses) die aktive Teilnahme. Diese wird Ihnen wieder entzogen, wenn Sie die geforderte "aktive Teilnahme" bis zum Ende des jeweiligen Semesters nicht erbringen.

Die Lehrenden teilen Ihnen zu Beginn des jeweiligen Kurses mit, was im Rahmen der aktiven Teilnahme in ihrem Kurs gefordert wird um den Kurs erfolgreich abzuschließen. Wenn Sie diese geforderte „aktive Teilnahme“ nicht erbringen, wird Ihnen diese entzogen und Sie sind verpflichtet den Kurs zu wiederholen.

Ein Kurs, der alleine eine "aktive Teilnahme" hat, zeigt in der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein leeres Feld in der Spalte Studienleistung bzw. in der Zeile Prüfungsleistung an. Diese Lehrveranstaltungen dürfen maximal zweimal wiederholt werden (§ 5 (8) der Prüfungsordnung). Nehmen Sie daher die aktive Teilnahme ernst!
Mehr zur aktiven Teilnahme finden Sie im Rahmen Ihrer Prüfungsordnung unter § 5 (3): Fächerübergreifende Prüfungsordnungen https://sl.uni-mainz.de/service/ordnungen/faecheruebergreifende-pruefungsordnungen/ (aufgerufen am 25.11.2024)

So finden Sie heraus, ob Sie die aktive Teilnahme erbracht haben

  • Lehrveranstaltungen ohne Prüfungsleistungen (Modulprüfungen oder Studienleistungen) sind dann erfolgreich abgeschlossen, wenn in Jogustine nach dem Semester/nachdem Sie den Kurs belegt und die geforderte aktive Teilnahme erbracht haben, im Modul ein grünes Häkchen an dieser Veranstaltung erscheint (i. d. R. Ende September bzw. März des jeweiligen Semesters).
  • Fehlt das Häkchen oder ist der Kurs in Ihren Kursanmeldungen ausgegraut, wurden Sie inaktiv gesetzt und müssen den Kurs wiederholen. Dies zu überprüfen liegt in Ihrer Verantwortung.
  • Für die aktive Teilnahme gibt es keine Note in Jogustine!
  • In allen Sprachkursen und den Kursen der Module 1a und 1b besteht Anwesenheitspflicht.

Informationen über barrierefreies Studieren erhalten Sie bei der Abteilung Barrierefrei https://www.barrierefrei.uni-mainz.de/ (aufgerufen am 25.11.2024)

Das Studienbüro bietet Studierenden mit Einschränkungen Hilfestellung bei der Lehrveranstaltungsplanung an. Für weiteren Details wenden Sie sich bitte an die Studien-/Lehrveranstaltungs-/Prüfungsmanagerin der Linguistik, Frau Spahn (Sprechzeiten und Kontaktdaten siehe: Studien-/Koordinationsbüro https://www.linguistik.fb05.uni-mainz.de/koordinationsburo/).

Das Studienbüro bietet Studierenden mit Kindern, die Betreuung benötigen, Hilfestellung bei der Lehrveranstaltungsplanung an. Für alle weiteren Details wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin/LVM/PM der Linguistik, Frau Spahn (Sprechzeiten und Kontaktdaten siehe: Studien-/Koordinationsbüro).

Allgemeine Informationen finden Sie hier: https://www.familienservice.uni-mainz.de/studieren-mit-kind/ (aufgerufen am 25.11.2024)