- Lassen Sie sich unbedingt im Vorfeld eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen Ihres Studiums über die Möglichkeiten einer Anerkennung von Kursen/Modulen beraten. Sofern eine Förderung über Erasmus-Mittel erfolgt, müssen Sie verpflichtend vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement über die Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Ausland erbringen möchten, abschließen. Zuständig für den Abschluss des Learning Agreements sind die Studienfachberater. Wenn Sie kein Learning Agreement abschließen müssen, wenden Sie sich zur Beratung ebenfalls an die Studienfachberater.
- Falls sich zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts herausstellt, dass Sie das Learning Agreement nicht einhalten können, wenden Sie sich zur Aktualisierung und mit Alternativen an die Stelle, mit der Sie das Learning Agreement abgeschlossen haben.
- Nach dem Auslandsaufenthalt füllen Sie einen Antrag auf Anerkennung aus. Haben Sie Leistungen im gleichen oder einem fachlich verwandten Studiengang erbracht, sind Sie verpflichtet den jeweiligen Studienfachberater der Linguistik mittels des Antrags über die erbrachten Leistungen zu informieren. Den Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei den Studienfachberatern bzw. dem Studienbüro der Fachgruppe Linguistik ein.
- Bei der Entscheidung über die Anerkennung werden die an der ausländischen Hochschule erzielten Noten ins Notensystem der JGU transferiert.
Die Beantragung ist nur ein Mal pro Studiengang möglich sowie begrenzt auf einen Umfang von:
- höchstens 15 Leistungspunkten bei Masterstudiengängen
- und höchstens 30 Leistungspunkten bei Bachelorstudiengängen.
Sie muss grundsätzlich für sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Auslandsphase erbracht wurden erfolgen.
Wenn Sie außerhalb der Hochschule, z.B. im Rahmen einer Berufsausbildung, Qualifikationen erworben haben, die Studien- und Prüfungsleistungen im angestrebten Studiengang gleichwertig sein könnten, beantragen Sie am besten bereits vor der Bewerbung für den Studiengang die Anrechnung. Dafür füllen Sie den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung sowie den Antrag auf Fachsemestereinstufung aus und reichen diese mitsamt der erforderlichen Unterlagen bei der Anerkennungskoordination ein. Bitte beachten Sie, dass Sie in Studiengängen, die im entsprechenden Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, nur für dasjenige Fachsemester eingeschrieben werden können, für das Sie sich beworben haben, eine Zulassung erhalten haben und auch eine Fachsemestereinstufung vorlegen können.